Die Veröffentlichung des Jahresberichts 2010 des Zentralinstitutes der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (ZI) zur wirtschaftlichen Situation in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2006 bis 2008 zeigt einerseits deutlich, dass die Vertragsärzte insgesamt den kalkulatorischen Arztlohn von 105.572 € um gut 13.000 € verfehlen.
Der Jahresbericht zeigt aber auch, dass die Psychotherapeuten, die psychosomatisch tätigen Ärzte und die Psychiater, also die Gruppen, die fast ausschließlich mit Gesprächs- und Zuwendungsleistungen arbeiten, weit abgeschlagen an letzter Stelle der ärztlichen Einkommen stehen.
Mit dem kalkulatorischen Arztlohn hat der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen für eine voll ausgelastete Arztpraxis mit 51 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit definiert, wie viel ein Arzt oder Psychotherapeut verdienen können soll. Der kalkulatorische Arztlohn entspricht einem Bruttogehalt eines Krankenhausoberarztes vor Steuern und vor Abzug der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge.
Das ZI-Praxis-Panel (ZIPP) analysiert jährlich die Einkommenssituation von Vertragsärzten und -psychotherapeuten auf der Grundlage der von Steuerberatern testierten Einkommensunterlagen. Das ZIPP soll zukünftig jährlich berichten, welche Unterschiede zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligten Fachgruppen bestehen und wie sich diese Unterschiede auswirken.
Um die Zahlen vergleichbar zu machen, wurden die Einnahmen auf eine voll ausgelastete Kassenpraxis ohne Privatpatienten mit einer Wochenarbeitszeit von 51 Stunden standardisiert. Bei diesem Vergleich zeigt sich, dass Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychiater ganz schlecht wegkommen: Unter vergleichbaren Bedingungen erzielen Psychotherapeuten lediglich 65% des kalkulatorischen Arztlohnes, nämlich 68.557 € pro Jahr, psychosomatisch tätige Ärzte 65% (Jahresüberschuss 68.876 €) und Psychiater 69% (Jahresüberschuss 72.797 €). Wenn man von diesen Beträgen noch die Beiträge zur Altersvorsorge und Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von etwa 20.000 € inkl. des Arbeitgeberbeitrags, den der Niedergelassene selbst bezahlen muss, abzieht, lässt sich erfassen, was als Verdienst vor Steuern noch übrig bleibt: viel zu wenig im Vergleich zu anderen Arztgruppen und im Vergleich beispielsweise zu den Einkommen angestellter Akademiker. Einigen Arztgruppen geht es da deutlich besser: z.B. liegen die Rheumatologen mit 165.365 € deutlich über dem kalkulatorischen Arztlohn.
Die Ergebnisse zeigen nicht nur, dass die meisten Arztgruppen den kalkulatorischen Arztlohn nicht erreichen, sondern auch, dass die Honorare sehr ungleich auf dieArztgruppen verteilt sind. Dabei gehören die Psychiater, die psychosomatisch tätigen Ärzte und die Psychotherapeuten, die allesamt keine Apparatemedizin betreiben, zu den klaren Verlierern der Honorarverteilung.
Die unterzeichnenden Verbände fordern daher eine gesetzliche Vorschrift, die sicherstellt, dass die ausschließlich mit zuwendungsorientierten Leistungen arbeitenden Praxen der Psychotherapeuten, Psychosomatiker und Psychiater bei gleichem Arbeitseinsatz ein Einkommen erzielen können, das dem in anderen fachärztlichen Versorgungsbereichen tätigen Vertragsärzten entspricht.
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)
Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)
Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP)
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