Freitag, 14. Juni 2013

Befundberichte für die Bundesagentur für Arbeit

Die Bundes-Psychotherapeutenkammer hat die Bundesarbeitsagentur noch einmal darauf hingewiesen, dass durch die BA von Psychologischen Psychotherapeuten angeforderte Befundberichte auf keiner gültigen Rechtsgrundlage angefordert werden.

Ein Schreiben des Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer Prof. Richter an den Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit vom 6. Juni 2013 bezüglich der Anforderung von Befundberichten



 Sehr geehrter Herr Weise,

 immer häufiger fragt die Bundesagentur für Arbeit bei Psychologischen Psychotherapeuten Befundberichte an und beruft sich dabei auf eine Vereinbarung zwischen der Bundesärztekammer und der Bundesagentur für Arbeit. Psychologische Psychotherapeuten werden nicht von der Bundesärztekammer vertreten.

Bereits mit unserem Schreiben vom 23. Juni 2008 haben wir Sie auf diesen Umstand hingewiesen. Dabei sind wir davon ausgegangen, dass es aus diesem Grund im beiderseitigen Interesse ist, eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zu treffen, die sich aus unserer Sicht weitestgehend an der Vereinbarung mit der Bundesarztekammer orientieren könnte.

Dies haben Sie mit Schreiben vom 1. Juli 2008 durch Frau Treziak-König abgelehnt, da Anfragen lediglich in Einzelfallen vorkommen würden. Angesichts der massiv gestiegenen Zahl von Anforderungen von Befundberichten trifft dies jedenfalls mittlerweile nicht mehr zu. Einer unserer Landespsychotherapeutenkammern liegt sogar eine Anfrage der Rechtsabteilung einer Kassenärztlichen Vereinigung dazu vor, wie die Kammer die Rechtslage bei einer fehlenden Vereinbarung mit der BPtK einschätzt.

Die BPtK hält es weiterhin für dringend erforderlich, eine Vereinbarung zu schließen und steht Ihnen für entsprechende Gespräche zur Verfügung. Sollten Sie weiterhin kein Interesse an einer Vereinbarung haben, so möchten wir Sie bitten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesagentur für Arbeit zukünftig von Psychologischen Psychotherapeuten – auch in Einzelfällen – keine Befundberichte mehr anfordert.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Rainer Richter